Wie der Name „Völkermord“ schon erahnen lässt, handelt es sich um die systematische Tötung von Juden, Sinti, Roma und auch das gesamte slawische Volk zählte als minderwertig und wurde schikaniert und gequält. Mit dem Auftakt des Krieges radikalisierte das NS-Regime seine „Judenpolitik„. So mussten die Juden 1939 ihre Rundfunkgeräte und Wertgegenstände abliefern und sich an besondere Ausgangssperren halten. Seit September 1941 mussten alle Juden in Deutschland den „Gelben Stern“ tragen. In den östlichen Ländern, die Hitlers Streitmacht erobert hatte, wurden Ghettos für alle Nichtdeutschen eingerichtet. Unter katastrophalen Bedingungen kämpften sie jeden Tag ums Überleben. Am 22. Juni 1941 begann der Krieg gegen die Sowjetunion und damit eine völlig neue Dimension des Völkermordes. Je weiter die Deutschen sich den Osten erkämpften, desto mehr Juden und Einheimische wurden brutal ermordet. Der Raub- und Vernichtungskrieg und die sogenannte „Germanisierung“ die daraufhin stattfand, kostete über eine halbe Millionen Menschen das Leben, Neunzehntel davon waren Juden.
Im Laufe des Jahres 1941 beschloss die NS-Führung die Ermordung aller in Deutschland lebender Juden. Die letzte Phase der NS-Judenpolitik war ausschließlich auf die Ermordung der Juden ausgerichtet. Als die Erschießung der Juden zu anstrengend wurde, kam man auf die Idee sie zu vergasen. Den Gewinn, den die Wertsachen der todgeweihten Juden erbrachten, kamen unter anderem der SS zu Gute. Das Zentrum der NS-Vernichtungspolitik war das 1940 errichtete Konzentrationslager Auschwitz. Ab 1942 wurden nicht nur in Deutschland lebende Juden, sondern auch Juden aus der Niederlande, Belgien und Italien nach Auschwitz gebracht. Einige Menschen wurden für medizinische Versuche missbraucht. Die Neuankömmlinge wurden selektiert und so wurden Kranke, Kinder, schwangere Frauen oder Alte direkt in die Gaskammern gebracht. Die Übrigen mussten Zwangsarbeit leisten und wenn diese dann auch dem Hungertod nah waren, wurden auch sie getötet. Über eine Millionen Menschen fand in Auschwitz den Tod. Insgesamt fielen den Nationalsozialisten rund 5,6 Millionen Menschen zum Opfer. 3 Millionen davon waren Juden von polnischer Herkunft.
Menschenrechte sind Rechte für jedermann. Zu dieser Zeit wurden sie mit Füßen getreten. Juden und die anderen, die in den Augen der Nazis minderwertig waren, wurden nicht als Menschen anerkannt. Um zu verhindern, dass solch schlimme Verbrechen noch einmal geschehen können, wurde am 10. Dezember 1948 die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte durch die UN-Generalversammlung verabschiedet. Sie war maßgeblich motiviert durch die Menschenrechtsverletzungen des NS-Völkermords. Deutschland hat diese Erklärung in sein Grundgesetz aufgenommen genauso wie viele andere Staaten auch.
Artikel 1 Absatz 2 Grundgesetz:
„Das deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gesellschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit der Welt.“